Gesundheitsminister Alois Stöger legt per Verordnung fest:
Frauenärztinnen werden bei Vergabe von Kassenordinationen bevorzugt
Alois Stöger: Es geht um das Wahlrecht der Patientinnen
Noch fehlt es an Kassen-Gynäkologinnen, mit einer Verordnung des Bundesministers Alois Stöger soll sich das jetzt ändert.
Die Kriterien für BewerberInnen um Einzelverträge mit den Kassen wurden dahingehend geändert, dass Gynäkologinnen bevorzugt werden können, falls es in einer Region keine Kassenärztinnen gibt. Ob das Männer diskriminiert? Stöger findet nicht. Die Frauen könnten ja weiterhin zu einem der "vielen guten Gynäkologen" gehen, sagt Stöger. Ihm gehe es schlicht um das Wahlrecht für die Patientinnen. Bisher sei es "schwierig" gewesen, Frauen bei der Bewerbung um einen Einzelvertrag mit der Krankenkasse vorzureihen. Jetzt hat man in der Verordnung das Kriterium eingefügt, dass weibliche Bewerber mit einem Zehn-Prozentpunkte-Bonus bewertet und so gegebenenfalls vorgereiht werden können.
Durch die Verordnung soll u.a. erreicht werden, dass auch Frauen mit einem geringen Einkommen, die sich den Besuch einer Wahlärztin nicht leisten können, bald auch zu einer Kassenärztin gehen können.


